Rechtsgebiete » Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die gerichtliche Durchführung von Scheidungen, Klärung von Unterhaltsansprüchen (z. B. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Ausbildungsunterhalt), Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen (z. B. Besuchsregelungen), Vermögensauseinandersetzung (z. B. Zugewinnausgleichsansprüche, Aufteilung vorhandenen Vermögens, Auflösung von Konten).
Da diese Bereiche ein erhebliches Konfliktpotential beinhalten und im Falle gerichtlicher Verfahren nicht selten zu weiteren Streitigkeiten zwischen den Beteiligten führen, ist vordringliches Ziel der familienrechtlichen Betreuung, durch ausgewogene und einvernehmliche Regelungen gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Dies wird beispielsweise durch die Gestaltung von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen, Unterhaltsvereinbarungen und Testamenten erreicht, wobei auch steuerrechtliche und erbrechtliche Auswirkungen beachtet werden müssen, insbesondere bei Selbständigen/Gewerbebetreibenden, Firmenübertragungen und Auslandsvermögen.
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